Kei­ne Angst vor der „Goog­le-Fonts“ ­Abmahn­wel­le. Wie Sie jetzt reagie­ren soll­ten – und wie Sie sich in Zukunft schützen.

Mario Simon // 25. August 2022

Anfang des Jah­res ent­schied ein Gericht in Mün­chen: Wer die Online-­Ver­si­on von „Goog­le Fonts“ nutzt, kann damit gegen die DSGVO ­ver­sto­ßen. Dies machen sich jetzt eini­ge Pri­vat­per­so­nen und auch ­Abmahn­kanz­lei­en zunut­ze und über­zie­hen Web­sei­ten­be­trei­ber
mit Schadensersatz­forderungen.

Wie soll­ten Sie als Web­sei­ten­be­trei­ber dar­auf reagieren?

Sie soll­ten nun drin­gend die Nut­zung von Goog­le Fonts auf Ihren Inter­net­sei­ten über­prü­fen. Sofern Sie aktu­ell Goog­le Fonts dyna­misch ein­bin­den, soll­ten Sie die­se unver­züg­lich in eine loka­le Nut­zung abän­dern. Das erle­di­gen wir ger­ne für Sie.

Wie wir von stu­dio ms sofort hel­fen können

• Falls Goog­le-Fonts dyna­misch ver­wen­det wer­den: Ände­rung in loka­le Nut­zung.
• Falls ein Abmahn­schrei­ben ein­ge­trof­fen ist: Kei­nes­falls zah­len. Wir bera­ten Sie über die mög­li­chen Abwehrmaßnahmen.

Der bes­te Schutz für die Zukunft: DSGVO-Kon­for­mi­tät herstellen

Vor­sorg­lich wür­den wir jetzt vor­schla­gen, Ihre gan­ze Web­site auf den neu­es­ten Stand der Din­ge in punc­to DSGVO zu brin­gen, nach­dem sich in den letz­ten Jah­ren im EU-Recht doch ein paar Sachen ver­än­dert haben.

Kon­kret geht es um 3 Maßnahmen:

• Coo­kie-Con­sent Pop-Up imple­men­tie­ren. Ja, genau – das sind die Din­ger, die heut­zu­ta­ge auf jeder Sei­te zu Beginn auf­pop­pen. Oft­mals ner­vend, aber recht­lich vor­ge­schrie­ben. Und eigent­lich auch sehr sinn­voll, wenn sie leicht ver­ständ­lich und über­sicht­lich gestal­tet sind. Und genau so kon­fi­gu­rie­ren wir die­ses wich­ti­ge Plug-In für Ihre Web­site. Damit ein jeder Besu­cher selbst ent­schei­den kann, ob er die Coo­kies von ein­ge­bet­te­ten Diens­ten wie Face­book, You­tube, Goog­le Analy­tics zulas­sen will – oder eben nicht.
• Eine aktu­el­le Daten­schutz­er­klä­rung, die ihren Namen ver­dient. Exakt auf die Anfor­de­run­gen und Funk­tio­nen Ihrer Web­site im Jahr 2022 zuge­schnit­ten. Die­se Daten­schutz­erklärung schrei­ben wir nicht selbst, son­dern kau­fen sie von einem renom­mier­ten Anwalt­dienst aus Deutsch­land zu.
• Loka­les Hos­ten von Inhal­ten wie Goog­le Fonts, damit die­se nicht von einem Ser­ver aus den Ver­ei­nig­ten Staa­ten gela­den wer­den müssen.

Äußerst nütz­li­che Ser­vices, die Sie ein­zeln oder zum güns­ti­gen ­Paket­preis erwer­ben können

Wenn Sie unsi­cher sind, wel­che Maß­nah­men für Ihre Web­site sinn­voll sind, erstel­len wir ger­ne eine kos­ten­lo­se Schwach­stel­len-Ana­ly­se. Legen Sie Ihr Anlie­gen in pro­fes­sio­nel­le Hände.

Falls Sie wei­te­re Fra­gen haben, kon­tak­tie­ren Sie uns jeder­zeit. Wir hof­fen, dass wir Ihnen wei­ter­hel­fen konn­ten und können.

Mit freund­li­chen Grüßen

Mario Simon

stu­dio ms • T +43 676 634 45 77 • mario@studioms.at